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Notwendige Belege für die Einkommensteuererklärung

Um Sie im Verfahren zur Einkommensbesteuerung ideal steuerlich beraten zu können, benötigen wir einige Angaben bzw. Nachweise von Ihnen. Auf den folgenden Seiten haben wir daher für Sie zusammengestellt, welche Informationen für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung 2019 wichtig sind. Denken Sie daran: Jeder Beleg kann Ihre Steuerlast senken und somit bares Geld sparen!

[Berater]

1. Allgemeine Unterlagen/Belege

 

 

Notiz/ Belegnummer:

 

Bei Neuaufnahme: Angabe von Identifikationsnummer, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer/E-Mail-Adresse

 

 

Steuerbescheid des Vorjahres und – soweit Sie das erste Mal zu uns kommen – Kopie der letzten Steuererklärung

 

 

Lohnsteuerbescheinigung des Antragstellers und evtl. des Ehegatten, auch bei Arbeitslosigkeit

 

 

Verträge und Nachweise über die Zahlung einer Abfindung (Abfindungsvertrag, Zahlungseingangsbeleg, Lohnschein mit Abfindung)

 

 

Nachweis über ausgezahlte Urlaubsvergütung der Baulohnkasse (SOKA-Bau)

 

 

Nachweise über Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden, und Nachweis über Versteuerung im Tätigkeitsland

 

 

Nachweise über erhaltene Lohnersatzleistungen für die Zeiten der Nichtbeschäftigung, z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungsgeld oder Krankengeld, Überbrückungsgeld für Umschulungs- und ABM-Maßnahmen, Verdienstausfallentschädigung, Vorruhestandsgeld, Kurzarbeitergeld etc.

 

 

bei Veränderungen im Familienstand:

 

  

Heiratsurkunde, Datum der Scheidung, Datum des Getrenntlebens etc.

 

  

Wenn Ehegatte verstorben, dann bitte Sterbeurkunde beifügen!

 

 

Angabe der Religionszugehörigkeit beider Ehegatten

 

 

bei Kirchenaustritt in 2018 oder 2019: Kopie der Austrittsbescheinigung

 

 

aktuelle Bankverbindung (IBAN)

 

 

 

bei Kindern unter 18 Jahren:

 

 

Identifikationsnummer, Name und Geburtsdatum des Kindes

 

 

bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren: Identifikationsnummer, Name und Geburtsdatum des Kindes, zusätzlich Nachweis über etwaige auswärtige Unterbringung (z.B. Studienbescheinigung). Bei bereits absolvierter erstmaliger Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Erststudium des Kindes bitte Angaben über den Umfang der Erwerbstätigkeit des Kindes (Nebenjob) machen.

 

 

bei Kindern allgemein: Nachweise über private Krankenversicherungen (Basis- und Zusatzbeiträge) sowie Nachweis einer etwaigen Körperbehinderung

 

 

Nachweis zur Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz = „Anlage VL“ des Anlageinstituts

 

 

Nachweis zur Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Rente) ZVK oder VBL

 

 

Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge vorhanden – bitte Sozialversicherungsnummer einreichen

 

 

für Anerkennung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende: Nachweis, dass keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person bestand

 

 

bei Kosten für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis: Jahresbescheinigung der Minijobzentrale (Knappschaft Bahn See)

 

 

bei Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Privathaushalt (Maler, Fensterputzer, Schornsteinfeger, Klempner usw.): entsprechende Rechnungen

 

2. Nachweise zu den Werbungskosten

  

Notiz/Belegnummer:

 

Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte: Für die Geltendmachung der Entfernungspauschale benötigen wir Angaben zum Ort Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, zur Anzahl von Arbeits-, Urlaubs- und Krankheitstagen, zum gewählten Verkehrsmittel (eigenes Fahrzeug, öffentliche Verkehrsmittel etc.), zur Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (kürzeste Straßenverbindung oder tatsächlich genutzte längere Strecke, wenn verkehrsgünstiger) und zu den angefallenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

 
  

Wenn Sie einen Firmenwagen privat nutzen: Nachweis über die monatliche Besteuerung (Gehaltsabrechnung)

 
  

Wenn Sie Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sind: Name und Anschrift des Fahrers, evtl. Aufstellung, wenn abwechselnd gefahren wird

 
 

Lohnzettel bei Firmen-Pkw bzw. Abzug von Arbeitsmaterialien und Reinigung von Arbeitskleidung

 
 

Sammelbeförderung: Wenn an den Arbeitgeber ein Entgelt zu entrichten ist, bitte Nachweis dazu einreichen.

 
 

Nachweise/Belege über eventuelle Unfallkosten, die auf beruflich veranlassten Fahrten entstanden sind

 
 

Nachweise/Bescheinigungen über berufliche Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) oder wechselnde Einsatzstellen. Bitte hierzu eine Aufstellung mit folgenden Angaben erstellen: Datum/Uhrzeit – Abfahrt/Rückkehr – betrieblicher Anlass – gefahrene Kilometer mit eigenem Pkw bzw. Firmen-Pkw.

 
 

Nachweise über Bewerbungskosten (für Fotos, Bewerbungsmappen, Porto, Kopien und Fahrten etc.)

 
 

Nachweise über selbstgetragene Kosten für Fortbildungen im erlernten Beruf, für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, sowie für ein Erststudium nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial, Fahrtkosten etc.)

 
 

Nachweise über die Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs (z.B. für Spedition oder Miet-Lkw)

 
 

Nachweise über eine doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag am Arbeitsort, Hotelkosten, Fahrtkosten [Entfernung Wohnung – Arbeitsort, Anzahl der Heimfahrten, Fahrausweise bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc.])

 
 

Nachweis über die in 2019 gezahlten Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge für sonstige Berufsverbände

 
 

Nachweis (z.B. Police und Zahlungsbeleg) über die Kosten einer besonderen Berufshaftpflichtversicherung

 
 

Police und Versicherungsbedingungen für eine berufsbedingte Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr

 
 

Bescheinigung des Versicherers über den beruflichen Anteil des Beitrags zu einer Rechtsschutzversicherung

 
 

Nachweis über Aufwendungen für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer:

 
  

Anschaffungskosten für Mobiliar des Arbeitszimmers, Beschreibung von Grund, Dauer und Anlass der beruflichen Nutzung

 
  

Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass kein anderer Arbeitsplatz (Alternativarbeitsplatz im Betrieb) vorhanden ist

 
  

bei eigenem Haus: Anschaffungs-/Herstellungskosten des Gebäudes, Quadratmeterangaben (Flächenanteil Arbeitszimmer), Nebenkosten

 
  

bei Mietwohnung: Skizze der Wohnung mit Quadratmeterangaben (Flächenanteil Arbeitszimmer), Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Mietzahlungen

 
 

Nachweise/Belege über Aufwendungen für Fachbücher (Titel muss ersichtlich sein), typische Berufskleidung, beruflich notwendige Arbeitsmittel wie Aktenschrank, Schreibtischzubehör, PC etc.

 
 

Bescheinigung des Arbeitgebers (soweit auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht vermerkt) über die in 2019 gezahlten Beträge für Auslösung, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen). Die entsprechenden Formulare halten wir für Sie bereit.

 
 

Belege über angefallene Steuerberaterkosten

 
 

Belege zu Kosten für arbeitsrechtliche Rechtsberatungen bzw. Prozesskosten

 

3. Nachweise zu den Sonderausgaben

  

Notiz/Belegnummer:

 

Wurde eine Rentenversicherung (Basisrente) abgeschlossen – sogenannte Rürup-Rente?

 
 

Nachweis des Versicherers über Basisrente (Police)

 
 

Bescheinigung einer abgeschlossenen „Riester-Rente“ (VBL, ZVK oder privater Anbieter)

 
 

Nachweise über die in 2019 gezahlten Versicherungsbeiträge (möglichst formlose Bestätigungen der Versicherungsgesellschaften), z.B. für Kranken- und Pflegeversicherungen, eigenständige Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Renten- und Lebensversicherungen, Nachweis von Krankenkassenbeiträgen mit Angabe der Basis- und Wahl-/Zusatzleistungen (auch für Ehepartner und Kinder)

 
 

Wurden im Veranlagungszeitraum 2019 Versicherungen abgetreten? Wenn ja, welche?

 
 

Nachweise über in 2019 gezahlte Spenden, Parteibeiträge, freiwillige Kirchensteuer, Kirchgeld etc. (ggf. Kontoauszüge einreichen)

 
 

Nachweise über Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft (Anlage U)

 
 

Nachweise über Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium (z.B. Lehrgangs- und Studiengebühren, Kosten für Fachbücher und Lernmaterial, Unterkunftskosten bei auswärtiger Unterbringung)

 
 

Nachweise zu Erstattungen von Sonderausgaben

 
 

Beitragsrückerstattungen/Bonuszahlungen von Versicherungen (Privatversicherte)

 
 

Nachweise über Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre (z.B. für Kita, Hort, Babysitter, Tagesmutter)

 
 

Nachweise über gezahltes Schulgeld

 
 

Nachweise über Renten oder Dauernde Lasten, die Sie an eine andere Person gezahlt haben (infolge der Über-tragung eines Mitunternehmeranteils, eines (Teil-)Betriebs oder eines mindestens 50%igen GmbH-Anteils mit Übergang der Geschäftsführertätigkeit). Reichen Sie bitte auch den Vertrag zur Vermögensübertragung ein.

 

4. Nachweise zu den außergewöhnlichen Belastungen

  

Notiz/Belegnummer:

 

Zahlungsnachweise über selbstgetragene Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz, Kuraufenthalte, Beerdigungen (soweit die Kosten den Nachlass übersteigen) etc.

 
 

Bei medizinischen Hilfsmitteln im engeren Sinne wie Hörgeräte, Brillen und Prothesen bitte die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers vorlegen.

 
 

Bei Bade- oder Heilkuren, psychotherapeutischen Behandlungen, medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne (z.B. Magnetmatratzen, Gesundheitsschuhen) oder wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden (z.B. Sauerstofftherapien) bitte vorab ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorab ausgestellte ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einreichen.

 
 

Nachweise über zwangsläufig entstandene Fahrtkosten (z.B. aus Krankheitsgründen) – jedoch abzüglich der Erstattungen

 
 

Bei Kosten für Besuchsfahrten zum Krankenhaus bitte eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes einreichen, wonach der Besuch zur Heilung oder Linderung einer Krankheit entscheidend beitragen konnte.

 
 

Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und/oder Körperbehinderung einer im Haushalt lebenden Person – Behindertenausweis bzw. Bescheid in Kopie und/oder Nachweis über bewilligtes Pflegegeld. (Bitte informieren Sie uns, wenn der Antrag gestellt wurde, aber noch keine Entscheidung vorliegt.)

 
 

Nachweis über die in 2019 getragenen Kosten einer Ehescheidung

 
 

bei Unterstützungsleistungen an Familienangehörige (Großeltern, Eltern, Kinder ohne Kindergeldanspruch, Enkel, Lebensgefährte/-gefährtin): Identifikationsnummer, Name, Anschrift, Beruf, Familienstand, Verwandtschaftsgrad der unterstützten Person, zusätzlich Nachweise über Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person (z.B. Lohn, Rente, sonstige Einkünfte, Wohngeld etc.)

 
 

Bei Unterstützung von im Ausland lebenden Personen unterliegen Sie einer erhöhten Nachweispflicht. Bitte reichen Sie daher sämtliche Belege zur Unterstützung/zum Geldmittelfluss ein (Überweisung, Geldeingang etc.). Unterlagen in ausländischer Sprache muss eine deutsche Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher, ein Konsulat oder eine sonstige zuständige (ausländische) Dienststelle beigefügt werden, damit das Finanzamt sie anerkennt. Bitte Heimatbescheinigung/Unterhaltserklärung der unterstützten Person beifügen.

 

 

5. Haben Sie Haus- und Grundbesitz, den Sie vermieten?

  

Notiz/Belegnummer:

 

Soweit Sie das erste Mal zu uns kommen, bringen Sie bitte die Berechnungsunterlagen zur Abschreibung der Immobilie mit, die Ihr vorheriger Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein erstellt hat.

 
 

Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben mit, die in Zusammenhang mit Ihrem vermieteten Haus oder Ihrer vermieteten Eigentumswohnung stehen (Mietverträge, Umlagenabrechnungen, Baurechnungen, Zinsbescheinigungen für Immobilienfinanzierung, Darlehensverträge, Handwerkerrechnungen, Grundflächenaufteilungen, Abrechnungen der Hausverwaltung etc.).

 
 

Sofern Sie in 2019 umfangreiche Neubau-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt haben, bitten wir Sie, zu den Belegen – soweit möglich – eine Kostenaufstellung mit Angabe des Zahlungsdatums, des Lieferanten, der Leistung und des Zahlbetrags zu erstellen (z.B. 12.02.2019 – XY-Baumarkt – Elektromaterial – 641,99 € – gefahrene Kilometer: 50).

 
 

Bei gemischt genutzten Häusern bitte Aufteilung der Wohnfläche und Kosten vornehmen.

 
 

Sie wollen Grundbesitz unentgeltlich oder gegen Ausgleichszahlungen/Schuldübernahme übertragen oder Sie erwerben Grundbesitz von Ihren Verwandten auf diesem Wege? Bitte sprechen Sie uns vorher an!

 
 

Für den Fall, dass es sich bei Ihrem Mietobjekt um ein Baudenkmal, ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet u.Ä. handelt, teilen Sie uns dies bitte mit und reichen Sie uns die dazugehörigen Bescheinigungen ein.

 

6. Haben Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen?

  

Notiz/Belegnummer:

 

Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben mit, die in Zusammenhang mit Ihrem Kapitalvermögen stehen, insbesondere die Nachweise über erzielte Erträge, bezahlte Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) und die Höhe der ausgeschöpften Sparer-Pauschbeträge.

 

 

WICHTIG: Bitte Jahreserträgnisaufstellung je Konto/Anlageinstitut und Steuerbescheinigung/Jahressteuer­bescheinigung mitbringen!

 

 

Nachweise über etwaige weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen im Veranlagungsjahr  2019 (z.B. Bausparverträge, Gesellschaftsdarlehen, Privatdarlehen, Stockdividenden, Bonusaktien, Zinsanteile im verrechneten Kaufpreis usw.)

 
 

Bei Wertpapierankäufen oder -verkäufen benötigen wir die Aufstellung zu Verkaufserlösen und Anschaffungskosten.

 
 

Bitte bringen Sie Belege zu den Einkünften aus sonstigen Finanzinnovationen (ausländische Fonds etc.) mit.

 

7. Haben Sie sonstige Einkünfte (z.B. Renten)?

  

Notiz/Belegnummer:

 

Bitte bringen Sie uns die letzten beiden Rentenbescheide oder Rentenbezugsmitteilungen bzw. die letzten beiden Änderungsmitteilungen zu jeder Rente mit (meist Rentenbescheid zum 01.07.) sowie Unterlagen zu Rentennachzahlungen oder Verrechnungen mit Übergangsgeldern oder Arbeitslosengeld. Bei erstmaliger Rente benötigen wir den Rentenbewilligungsbescheid.

 
 

Kopie der für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten erstellten Anlage U

 

8. Haben Sie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?

  

Notiz/Belegnummer:

 

Haben Sie im Jahr 2019 Grundstücke/Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung oder andere Wirtschaftsgüter innerhalb von einem Jahr nach Anschaffung weiterveräußert? Dann bringen Sie uns hierzu bitte die Belege zu den Anschaffungskosten und Verkaufserlösen mit.

 

9. Haben Sie noch weitere Einkünfte?

  

Notiz/Belegnummer:

 

Bitte reichen Sie uns die Nachweise zu weiteren Einkünften (z.B. Beteiligungseinkünfte, Optionsgeschäfte, Einkünfte aus nebenberuflichen Tätigkeiten, Vermittlungsprovisionen für Versicherungen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen, Kapitalherabsetzungen u.a.) ein.

 

Zu viel? – Keine Angst!

Fehlende Belege und Unterlagen können Sie uns nachreichen!

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