Unsere Leistungen
Lohnbuchführung und Personalwesen
Das Personalwesen ist ein interdiszipläres Aufgabengebiet. Es hat sich mit dem Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht zu befassen. Aber auch Fragen der Mitarbeitersuche, -einstellung oder -entlassung sowie der Personalführung sind zu beantworten. Wir befassen uns im Kern mit der Gehaltsberechnung und unterstützen Sie auch darüber hinaus – zusammen mit Kooperationspartnern – bei den übrigen Themen des Personalwesens.
Schwerpunkt für uns ist dabei das Steuerrecht. Unser Augenmerk gilt besonders folgenden Tätigkeiten:
Unsere Basisleistung
Die Tätigkeit umfassen insbesondere
- Eingabe von Arbeitsstunden, Festgehältern, Zuschlägen usw.
- Pflege der Personaldaten
- Berechnung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Führen von Lohnkonten und anderen Aufzeichnungen
- Meldungen an Finanzämter und Sozialversicherungsträger
Monatliche Auswertungen
- Lohnabrechnungen (Brutto-Netto-Abrechnung)
- Beitragsnachweise für Krankenkassen
- Lohnsteueranmeldung
Weitere Auswertungen
- Lohnkonten
- Steuerbescheinigungen
- Jahresanmeldungen
Unsere Zusatzleistungen
- Weitere Tätigkeiten sind:
- Errechnen von Baulöhnen
- Ausstellen von Lohn- /Einkommensnachweisen
- Meldungen für Berufsgenossenschaften
- Anträge auf Erstattung von Lohnfortzahlung
- Führen von Urlaubskonten
- Elekronische Archivierung der Lohnunterlagen
im Rechenzentrum der DATEV oder auf CD-ROM - Online-Portal mit den Lohnabrechnungen (Arbeitnehmer-Online)
- und außerdem noch
- Mithilfe bei Prüfungen
- Lohnsteuerprüfungen
- Sozialversicherungsprüfungen
- Prüfungen durch das Arbeitsamt
- Beratung zu geringfügingen oder kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen und zur Beschäftigung von Studenten oder Praktikaten.
- Mithilfe bei Prüfungen
Gespräch vereinbaren
Rufen Sie uns doch an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
So können Sie am besten herausfinden, ob Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen
![Lohnabrechnung](https://www.kanzlei-stroh.de/wp-content/uploads/2020/01/AdobeStock_167823502-1024x684.jpeg)
Ihr Nutzen
- Sicherheit;
- Mehr Zeit;
- Individuelle Lohnberatung;
- Zufriedene Mitarbeiter aufgrund einer korrekten und zeitnah erstellten Gehaltsabrechnung;
- Transparente Kosten;
- Insbesondere im Personalwesen führen die gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts zu einer erheblichen Komplexität. Mit der Übernahme der Lohnbuchführung und von Teilen des Personalwesens unterstützen wir unsere Mandanten dabei, ihre gesetzlichen Pflichten verlässlich zu erfüllen.