Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse
Sie sind Einzelunternehmer oder Freiberufler bzw. Sie führen eine Personen- oder Kapitalgesellschaft? Dann dürfte Sie unser Service interessieren: Wir ermitteln Ihren Gewinn, sodass Sie die vollständige Übersicht darüber haben, was am Ende auf dem Konto bleibt! Und – dank unserem Service bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihre eigentlichen Aufgaben – oder Ihre Familie.
- Einnahme-Überschussrechnungen nach steuerlichen Vorschriften
- Jahresabschlüsse (Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen) nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften — falls erforderlich, auch mit Anhang und Lagebericht.
Selbstverständlich besprechen wir Ihre Gewinnermittlung mit Ihnen, denn sie ist nicht nur für das Finanzamt wichtig, sondern auch für Ihre Unternehmensführung und -steuerung.
Anmerkung:
Freiberufler wie z. B. Ärzte, Therapeuten, beratende Ingenieure und Betriebswirte, Rechtsanwälte sowie kleinere Gewerbebetriebe sind nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse aufzustellen. Sie dürfen stattdessen ihren Gewinn durch die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln.
Darfʼs ein bisschen mehr sein? Neben der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nehmen wir Ihnen auch weitere Aufgaben ab, hier unsere Dienstleistungen:
Anlagenbuchführung
Erfassung der Zu- und Abgänge von Anlagevermögen
Abstimmarbeiten
- Abstimmen von Fremdbuchführungen
- Erstellen von Offenen-Posten-Listen anhand der Finanzbuchführung
Plausibilitätsprüfungen der Buchführung und der Wertansätze
Neben den jährlichen Abschlüssen erstellen wir anlassbezogene Abschlüsse wie z.B. Zwischenabschlüsse oder Auseinandersetzungsbilanzen.
Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ist unerlässlich, aber nicht der einzige Zweck des Jahresabschlusses. Unsere Mandanten erhalten deshalb mit dem Jahresabschluss
- eine verlässliche Bilanz zur Vorlage bei Kreditinstituten
- auf Wunsch betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bilanzkennzahlen, Mehrjahres- und Branchenvergleiche — also eine aussagekräftige Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Einreichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Unternehmensregister