Unsere Leistungen

Finanzbuchführung

Ein erfolgreiches Unternehmen benötigt eine gute und zuverlässige Finanzbuchführung.

Ob klassisch im Ordner oder als digitale Belege, wir erstellen Ihre Buchführung kompetent, zuverlässig und pünktlich. Das dürfen Sie von uns erwarten:

Die Buchführung umfasst grundsätzlich folgende Tätigkeiten
  • Belege kontieren
  • Daten eingeben und verarbeiten
  • Prüfen und Konten abstimmen
  • Buchen von Forderungen und Verbindlichkeiten

dazu gehören die Grundauswertungen

  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Summen- und Saldenlisten
  • einfache betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen und Abschreibungen
  •  Zusätzliche Auswertungen
    • Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Berücksichtigung von Abschreibungen und Bestandsveränderungen
    • Prognose- und Planungsrechnungen
    • Branchenvergleich
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Auswertung des Mahnwesens
  • Kostenrechnung
    • Planen und Einrichten einer Kostenrechnung
    • Kostenstellenrechnung
    • Plan-Ist-Vergleiche
  • Auswertungen online
  • Beratung
    • vierteljährliche Termine, bei denen aktuelle Brennpunkte besprochen werden
  • Für Mandanten, die ihre Buchführung selbst machen
    • Mithilfe bei der erstmaligen Einrichtung der Buchführung
    • Hilfestellung bei der Verbuchung von Geschäftsvorgängen, z.B. Anzahlungen, innergemeinschaftlicher Warenverkehr
    • Bereitstellung von DATEV-Programmen

Gespräch vereinbaren

Rufen Sie uns doch an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlerngespräch. So können Sie am besten herausfinden, ob Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen
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Ihr Nutzen

Nicht nur das Finanzamt freut sich über eine saubere Finanzbuchführung. Wer aufmerksam in die Bücher seines Betriebs schaut, entdeckt dort ein geeignetes Werkzeug zur Unternehmenssteuerung.

Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Bestandsveränderungen und Abschreibungen geben Ihnen auch während des Jahres zuverlässig Auskunft über die Ertragssituation Ihres Unternehmen.

Warum müssen Bestandsveränderungen erfasst werden?

Hierzu ein Beispiel: ein Handwerker bekommen beim Hausbau Abschlagszahlungen. Solange das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist, werden Abschlagszahlungen in der Buchhaltung nicht gewinnwirksam verbucht. Um aber solche Zahlungseingänge beispielsweise bei Bankgesprächen zu berücksichtigen, bereiten wir diese Zahlen entsprechend auf. Dabei erfassen wir auch die sogenannten halbfertigen Arbeiten.