
Mandanteninformation 04/2020
Der sog. Phantomlohn ist in die Abrechnung von Lohn- und Gehalt mit ein-zubeziehen. Es müssen dafür auch die entsprechend höheren Sozialversiche-rungsbeiträge angemeldet und abgeführt werden. Die Ursachen aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen kann, können vielfältig sein.
Weitere Themen sind unter anderen: Fahrtenbuch, Arbeitszeugnisse und Zuordnung von Photovoltaikanlagen zum Unternehmensvermögen