
Mandanteninformation 05/2020
Wer eine selbst genutzte Immobilie von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann ab diesem Jahr eine Steuerförderung erhalten, wenn das Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.
Aufgrund der Corona-Krise ergeben sich im steuerlichen Bereich viele Fragen, die die Finanzbehörden und Gerichte zu erörtern haben.
Aber auch steuerliche Fragestellungen unabhängig von der Krise werden weiterbearbeitet. So entschied das Finanzgericht Münster zu gravierenden Mängeln bei der Kassenführung und den daraus resultierenden Hinzuschätzungen des Finanzamts.