
Mandanteninformation 07/2020
Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen des Konjunktur- und Zukunftspakets getroffen. Kernpunkte sind die Senkung der Mehrwertsteuer sowie Entlastungen für Familien, Wirtschaft und Kommunen.
Außerdem erfahren Sie mehr über Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug und worauf bei Erstellung von Gutscheinen aus Gründen der Ände-rung des Umsatzsteuersatzes zu beachten ist.