
Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Seit dem 01.01.2020 gibt es eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden nach dem neuen § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dadurch wird für entsprechende Aufwendungen ein Abzug von der Steuerschuld ermöglicht. Es wird ein finanzieller Anreiz mit bis zu 40.000 EUR geschaffen, um energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.